10.02. - 11.06. - 11.10. / Leseordnung im Jahreslauf | |
01 | Im Winter, das heißt vom ersten November bis Ostern, soll man zur achten Stunde der Nacht aufstehen; das entspricht vernünftiger Überlegung. |
02 | So können die Brüder etwas länger als die halbe Nacht schlafen und dann ausgeruht aufstehen. |
03 | Was nach den Vigilien an Zeit noch übrig bleibt, sollen die Brüder die es brauchen, auf das Einüben der Psalmen und Lesungen verwenden. |
04 | Von Ostern bis zum ersten November werde die Stunde des Aufstehens so bestimmt: Auf die Feier der Vigilien folgen nach einer kurzen Pause für die natürlichen Bedürfnisse der Brüder die Laudes, die bei Tagesanbruch zu halten sind. |