Die Moderation der Föderation

Die Moderatorin leitet die Föderation als solche und ist befugt, in deren Namen zu handeln. Sie ist als Moderatorin keine Höhere Oberin und ist nicht berechtigt, in die Leitung der Mitgliedsklöster oder in das Leben der Schwestern einzugreifen.

Sie wird vom Föderationskapitel auf 3 Jahre aus den regierenden Höheren Oberinnen gewählt. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.

Aufgabe der Moderatorin ist es:

a) den Vorsitz beim Föderationskapitel und den Äbtissinnenkonferenzen zu führen;

 

b) das Föderationskapitel, die Konferenzen der Äbtissinnen und die Besprechun- gen anderer Nonnen (z.B. Cellerarinnen, Novizenmeisterinnen, etc.) der föderierten Klöster vorzubereiten;

 

c) die Ergebnisse der Föderationskapitel zur Ausführung zu bringen und die Äbtissinnen der Föderation in der Durchführung zu beraten und zu unterstützen;

 

d) die Geschäfte der Föderation zwischen zwei Föderationskapiteln zu führen;

 

e) am Ende ihrer dreijährigen Amtszeit einen Bericht an den Hl. Stuhl zu erstatten.

Den Rat der Moderatorin bilden die Höheren Oberinnen der föderierten Klöster, die von der Moderatorin, so oft es notwendig ist, zumindest aber einmal jährlich, zu einer Konferenz einberufen wird. Die Konferenz kann Angelegenheiten, die normalerweise in den Entscheidungsbereich des Föderationskapitels fallen, aber zwischenzeitlich eine schnelle Lösung erfordern, entscheiden und entsprechend handeln.

 

Die Moderatorin trägt dafür Sorge, dass die Konferenzen der Höheren Oberinnen reihum in den verschiedenen Klöstern stattfinden.

 

Die Moderatorin stattet innerhalb ihrer Amtszeit jedem Kloster der Föderation einen Freundschaftsbesuch ab. Dieser Freundschaftsbesuch bietet Gelegenheit zu Gesprächen mit der Äbtissin, dem Konvent bzw. einzelnen Konventualinnen. Beim Treffen der Äbtissinnen werden die Termine und die Dauer der Freundschaftsbesuche festgelegt.

 

Wird das Amt der Moderatrix durch Tod oder Niedergang vakant, gehen bis zum nächsten turnusmäßigen Föderationskapitel sämtliche Rechte und Pflichten auf die Stellvertreterin über, die ebenfalls auf drei Jahre vom Föderationskapitel aus den regierenden Höheren Oberinnen gewählt wird.

Logo der FBBA
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Barmherziger Gott,

durch die Geburt

deines Sohnes

aus der Jungfrau Maria

hast du der Menschheit

das ewige Heil geschenkt.

 

Lass uns immer und überall

die Fürbitte der gnadenvollen

Mutter erfahren,

die uns den Urheber

des Lebens geboren hat,

Jesus Christus,

deinen Sohn,

unseren Herrn und Gott,

der in der Einheit

des Heiligen Geistes

mit dir lebt und herrscht

in alle Ewigkeit. Amen


(Tagesgebet am Hochfest

der Gottesmutter Maria

1. Januar)