| 29.04. - 29.08. - 29.12. / Leseordnung im Jahreslauf | |
| 01 | Das Gut des Gehorsams sollen alle nicht nur dem Abt erweisen. Die Brüder müssen ebenso einander gehorchen; |
| 02 | sie wissen doch, dass sie auf dem Weg des Gehorsams zu Gott gelangen. |
| 03 | Ein Befehl des Abtes oder der von ihm eingesetzten Oberen habe jedoch immer den Vorrang, und wir erlauben nicht, dass private Befehle vorgezogen werden. |
| 04 | Sonst sollen alle Jüngeren ihre älteren Brüdern in aller Liebe und mit Eifer gehorchen. |
| 05 | Ist einer streitsüchtig, werde er zurechtgewiesen. |
| 06 | Wenn aber ein Bruder vom Abt oder von einem der Oberen aus einem noch so geringfügigen Grund irgendwie zurechtgewiesen wird, |
| 07 | oder wenn er merkt, dass ein älterer innerlich gegen ihn erzürnt oder ein wenig erregt ist, |
| 08 | dann werfe er sich unverzüglich zu Boden und liege zur Buße so lange zu seinen Füßen, bis die Erregung durch den Segen zur Ruhe kommt. |
| 09 | Wer sich aus Geringschätzung weigert, das zu tun, den treffe körperliche Züchtigung, oder er werde, wenn er trotzig bleibt, aus dem Kloster gestoßen. |