| 27.04. - 27.08. - 27.12. / Leseordnung im Jahreslauf | |
| 01 | Man achte darauf, dass im Kloster sich keiner bei irgendeinem Anlass herausnimmt, als Verteidiger oder Beschützer eines anderen Mönches aufzutreten, |
| 02 | wären die Beiden auch noch so eng durch Blutsverwandtschaft verbunden. |
| 03 | Auf gar keine Weise dürfen sich die Mönche das herausnehmen, weil dies zum Anlass für schlimmste Ärgernisse werden kann. |
| 04 | Wer diese Vorschrift übertritt, werde streng in die Schranken gewiesen. |