| 17.04. - 17.08. - 17.12. / Leseordnung im Jahreslauf | |
| 01 | Wenn der Abt die Weihe eines Priesters oder Diakons erbitten will, so wähle er aus seinen Mönchen einen aus, der würdig ist den priesterlichen Dienst auszuüben. |
| 02 | Der Geweihte aber hüte sich vor Überheblichkeit und Stolz. |
| 03 | Er nehme sich nichts heraus und handle nie ohne Auftrag des Abtes. Er wisse ja, dass gerade er sich in der Zucht der Regel zu fügen hat. |
| 04 | Das Priesteramt sei ihm kein Anlass, den Gehorsam und die Ordnung der Regel zu vergessen, sondern er schreite mehr und mehr zu Gott. |
| 05 | Er nimmt stets den Platz ein, der seinem Eintritt ins Kloster entspricht, |
| 06 | außer beim Dienst am Altar oder wenn ihn die Wahl der Gemeinschaft und der Wille des Abtes an einen höheren Platz stellen, weil seine Lebensführung es verdient. |
| 07 | Doch wisse er, dass auch er sich an die Ordnung zu halten hat, die für Dekane und Prioren gilt. |
| 08 | Nimmt er sich heraus, anders zu handeln, gelte er nicht mehr als Priester, sondern als Aufrührer. |
| 09 | Und er ändert sich trotz wiederholter Mahnung nicht, so ziehe man noch den Bischof als Zeugen hinzu. |
| 10 | Wenn er sich auch dann nicht bessert und seine Schuld klar zutage liegt, werde er aus dem Kloster gewiesen. |
| 11 | Doch nur, wenn er so widerspenstig ist, dass er sich nicht unterordnen und der Regel nicht gehorchen will. |