| 14.04. - 14.08. - 14.12. / Leseordnung im Jahreslauf | |
| 01 | Wenn einer aus dem Priesterstand um Aufnahme in das Kloster bittet, so stimme man nicht gleich zu. |
| 02 | Beharrt er trotzdem fest auf seiner Bitte, so muss er wissen, dass er die Regel in ihrer ganzen Strenge zu halten hat. |
| 03 | nichts wir ihm erleichtert, es gelte das Wort der Schrift: "Freund, wozu bist du gekommen." (Mt 26,50; vgl. Mt 22,12) |
| 04 | Man gestatte ihm allerdings, seinen Platz gleich nach dem Abt zu haben, den Segen zu sprechen und den Gottesdienst zu halten, aber nur, wenn ihn der Abt dazu beauftragt. |
| 05 | Wer sich nicht so verhalten will, darf nach dem Gottesdienst nicht im Oratorium zurückbleiben, damit, wie gesagt, ein anderer nicht gestört wird. |
| 06 | Sonst nehme er sich nichts heraus; er weiß ja, dass er der Zucht der Regel unterworfen ist, und mehr als andere gebe er allen ein Beispiel der Demut. |
| 07 | Wenn es um die Besetzung eines Amtes oder einer anderen Angelegenheit im Kloster geht. |
| 08 | Wenn Kleriker das gleiche Verlangen haben und sich dem Kloster anschließen möchten, weist man ihnen einen mittleren Platz zu, |
| 09 | aber nur dann, wenn sie die Beobachtung der Regel und Beständigkeit versprechen. |