| 10.04. - 10.08. - 10.12. / Leseordnung im Jahreslauf | |
| 01 | Sind Handwerker im Kloster, können sie in aller Demut ihre Tätigkeit ausüben, wenn der Abt es erlaubt. |
| 02 | Wird aber einer von ihnen überheblich, weil er sich auf sein berufliches Können etwas einbildet und meint, er bringe dem Kloster etwas ein |
| 03 | werde ihm seine Arbeit genommen. Er darf sie erst wieder aufnehmen, wenn er Demut zeigt und der Abt es ihm von neuem erlaubt. |
| 04 | Wenn etwas von den Erzeugnissen der Handwerker verkauft wird, sollen jene, durch deren Hand die Waren veräußert werden, darauf achten, dass sie keinen Betrug begehen. |
| 05 | Sie sollen immer an Hananias und Saphira denken, damit sie nicht etwa den Tod an der Seele erleiden, der jene am Leib traf. (Apg 5,1-11) |
| 06 | Das gilt ebenso für alle anderen, die mit dem Eigentum des Klosters unredlich umgehen. |
| 07 | Bei der Festlegung der Preise darf sich das Übel der Habgier nicht einschleichen. |
| 08 | Man verkaufe sogar immer etwas billiger, als es sonst außerhalb des Klosters möglich ist, |
| 09 | damit in allem Gott verherrlicht werde. (1Petr 4,11) |