| 10.03. - 10.07. - 09.11. / Leseordnung im Jahreslauf | |
| 01 | Den Besitz des Klosters, nämlich Werkzeug, Kleidung und alle anderen Dinge, vertraue der Abt Brüdern an, auf deren Lebensweise und Charakter er sich verlassen kann. |
| 02 | Nach seinem Ermessen übergebe er ihnen alle Gegenstände, die sie verwahren und wieder einfordern sollen. |
| 03 | Der Abt führe ein Verzeichnis über all diese Dinge. So weiß er was er gibt und was er zurückhält, wenn die Brüder einander in den zugewiesenen Aufgaben ablösen. |
| 04 | Wenn einer die Sachen des Klosters verschmutzen lässt oder nachlässig behandelt, werde er getadelt. |
| 05 | Wenn er sich nicht bessert, treffe ihn die von der Regel vorgesehene Strafe. |