| 05.03. - 05.07. - 04.11. / Leseordnung im Jahreslauf | |
| 01 | Wenn ein Bruder öfter für ein Vergehen zurechtgewiesen und wenn er sogar ausgeschlossen wurde, sich aber nicht gebessert hat, verschärfe man die Strafe, das heißt, er erhalte noch Rutenschläge. |
| 02 | Wenn er sich aber auch so nicht bessert oder wenn er gar, was ferne sei, stolz und überheblich sein Verhalten verteidigen will, dann handle der Abt wie ein weiser Arzt. |
| 03 | Er wende zuerst lindernde Umschläge und Salben der Ermahnung an, dann die Arzneien der Heiligen Schrift und schließlich wie ein Brenneisen Ausschließung und Rutenschläge. |
| 04 | Wenn er dann sieht, dass seine Mühe kein Erfolg hat, greife er zu dem, was noch stärker wirkt: Er und alle Brüder beten für den kranken Bruder, |
| 05 | da der Herr, der alles vermag, ihn die Heilung schenkt. |
| 06 | Wenn er sich aber auch so nicht heilen lässt, dann erst setze der Abt das Messer zum Abschneiden an. Es gelte was der Apostel sagt: "Schafft den Übeltäter weg aus eurer Mitte." (1Kor 5,13) |
| 07 | Und an anderer Stelle: Wenn der Ungläubige gehen will, soll er gehen." (1Kor7,15) |
| 08 | Ein räudiges Schaf soll nicht die ganze Herde anstecken. |