| 03.03. - 03.07. - 02.11. / Leseordnung im Jahreslauf | |
| 01 | Wenn ein Bruder sich herausnimmt, ohne Erlaubnis des Abtes mit dem ausgeschlossenen Bruder irgendwie in Verbindung zu treten, mit ihm zu sprechen oder ihm einen Auftrag zu übermitteln. |
| 02 | treffe ihn die gleiche Strafe der Ausschließung. |