| 01.03. - 01.07. - 31.10. / Leseordnung im Jahreslauf | |
| 01 | Nach der Schwere der Schuld muss sich das Maß von Ausschließung und Bestrafung richten. |
| 02 | Es steht dem Abt zu, die Schwere der Schuld zu beurteilen. |
| 03 | Wenn nun bei einem Bruder eine leichte Schuld festgestellt wird, werde er von der Teilnahme an der Mahlzeit ausgeschlossen. |
| 04 | Für den, der von der Tischgemeinschaft ausgeschlossen ist, gilt folgendes Verfahren: Im Oratorium darf er weder einen Psalm noch eine Antiphon vorsingen und keine Lesung vortragen, bis die Buße geleistet ist. |
| 05 | In der Gemeinschaft jedoch sei das Gebet auf jeden Fall kurz, und auf das Zeichen des Oberen hin sollen sich alle gemeinsam erheben. |
| 06 | wenn die Brüder zum Beispiel zur sechsten Stunde essen, dann jener Bruder zur neunten; wenn die Brüder zur neunten Stunde essen, dann jener am Abend; |
| 07 | dies gilt solange bis er durch angemessene Buße Verzeihung erlangt hat. |