II. Zweck und Aufgabe der Föderation

STATUTEN DER FÖDERATION DER BAYERISCHEN BENDIKTINERINNENABTEIEN

 

II. Zweck und Aufgabe der Föderation

 

7.  Die Föderation hat die Aufgabe, die Verbundenheit der Klöster durch

besondere Gebetsgemeinschaft sowie durch gegenseitige geistliche und geistige, aber nach Möglichkeit auch durch personelle Hilfeleistungen zu stärken. Ferner will sie den Geist des hl. Benedikt und die Treue zu seiner Regel fördern und durch Gedankenaustausch zur Lösung von im praktischen Leben entstandenen Problemen sowie von Fragen, welche die Gegenwart aufwirft, beitragen.

 

8.  Sie will Möglichkeiten der Zusammenarbeit in Fragen der Liturgie, des

monastischen Lebens und Apostolats, der wirtschaftlichen An- gelegenheiten, sowie der Aus- und Weiterbildung der Schwestern fördern.

 

9.  Sie regelt die Suffragien für die V erstorbenen der Föderation.

 

10. Die Föderation bemüht sich in all diesen Fragen auch um Austausch

und Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Vereinigung benediktinischer Frauenklöster im deutschen Sprachraum (VBD) und der Salzburger Äbtekonferenz.

 

11. Die Höheren Oberinnen der Föderation stehen den Ortsbischöfen

als Konvisitatorinnen für die kanonische Visitation in den einzelnen Klöstern zur Verfügung.

 

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Barmherziger Gott,

durch die Geburt

deines Sohnes

aus der Jungfrau Maria

hast du der Menschheit

das ewige Heil geschenkt.

 

Lass uns immer und überall

die Fürbitte der gnadenvollen

Mutter erfahren,

die uns den Urheber

des Lebens geboren hat,

Jesus Christus,

deinen Sohn,

unseren Herrn und Gott,

der in der Einheit

des Heiligen Geistes

mit dir lebt und herrscht

in alle Ewigkeit. Amen


(Tagesgebet am Hochfest

der Gottesmutter Maria

1. Januar)