STATUTEN DER FÖDERATION DER BAYERISCHEN BENDIKTINERINNENABTEIEN
II. Zweck und Aufgabe der Föderation
7. Die Föderation hat die Aufgabe, die Verbundenheit der Klöster durch
besondere Gebetsgemeinschaft sowie durch gegenseitige geistliche und geistige, aber nach Möglichkeit auch durch personelle Hilfeleistungen zu stärken. Ferner will sie den Geist des hl. Benedikt und die Treue zu seiner Regel fördern und durch Gedankenaustausch zur Lösung von im praktischen Leben entstandenen Problemen sowie von Fragen, welche die Gegenwart aufwirft, beitragen.
8. Sie will Möglichkeiten der Zusammenarbeit in Fragen der Liturgie, des
monastischen Lebens und Apostolats, der wirtschaftlichen An- gelegenheiten, sowie der Aus- und Weiterbildung der Schwestern fördern.
9. Sie regelt die Suffragien für die V erstorbenen der Föderation.
10. Die Föderation bemüht sich in all diesen Fragen auch um Austausch
und Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Vereinigung benediktinischer Frauenklöster im deutschen Sprachraum (VBD) und der Salzburger Äbtekonferenz.
11. Die Höheren Oberinnen der Föderation stehen den Ortsbischöfen
als Konvisitatorinnen für die kanonische Visitation in den einzelnen Klöstern zur Verfügung.