17.04. - 17.08. - 17.12. / Leseordnung im Jahreslauf
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01
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Wenn der Abt die Weihe eines Priesters oder Diakons erbitten will, so wähle er aus seinen Mönchen einen aus, der würdig ist den priesterlichen Dienst auszuüben.
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02
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Der Geweihte aber hüte sich vor Überheblichkeit und Stolz.
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03
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Er nehme sich nichts heraus und handle nie ohne Auftrag des Abtes. Er wisse ja, dass gerade er sich in der Zucht der Regel zu fügen hat.
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04
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Das Priesteramt sei ihm kein Anlass, den Gehorsam und die Ordnung der Regel zu vergessen, sondern er schreite mehr und mehr zu Gott.
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05
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Er nimmt stets den Platz ein, der seinem Eintritt ins Kloster entspricht,
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06
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außer beim Dienst am Altar oder wenn ihn die Wahl der Gemeinschaft und der Wille des Abtes an einen höheren Platz stellen, weil seine Lebensführung es verdient.
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07
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Doch wisse er, dass auch er sich an die Ordnung zu halten hat, die für Dekane und Prioren gilt.
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08
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Nimmt er sich heraus, anders zu handeln, gelte er nicht mehr als Priester, sondern als Aufrührer.
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09
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Und er ändert sich trotz wiederholter Mahnung nicht, so ziehe man noch den Bischof als Zeugen hinzu.
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10
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Wenn er sich auch dann nicht bessert und seine Schuld klar zutage liegt, werde er aus dem Kloster gewiesen.
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11
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Doch nur, wenn er so widerspenstig ist, dass er sich nicht unterordnen und der Regel nicht gehorchen will.
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