10.04. - 10.08. - 10.12. / Leseordnung im Jahreslauf
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01
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Sind Handwerker im Kloster, können sie in aller Demut ihre Tätigkeit ausüben, wenn der Abt es erlaubt.
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02
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Wird aber einer von ihnen überheblich, weil er sich auf sein berufliches Können etwas einbildet und meint, er bringe dem Kloster etwas ein
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03
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werde ihm seine Arbeit genommen. Er darf sie erst wieder aufnehmen, wenn er Demut zeigt und der Abt es ihm von neuem erlaubt.
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04
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Wenn etwas von den Erzeugnissen der Handwerker verkauft wird, sollen jene, durch deren Hand die Waren veräußert werden, darauf achten, dass sie keinen Betrug begehen.
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05
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Sie sollen immer an Hananias und Saphira denken, damit sie nicht etwa den Tod an der Seele erleiden, der jene am Leib traf. (Apg 5,1-11)
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06
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Das gilt ebenso für alle anderen, die mit dem Eigentum des Klosters unredlich umgehen.
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07
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Bei der Festlegung der Preise darf sich das Übel der Habgier nicht einschleichen.
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08
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Man verkaufe sogar immer etwas billiger, als es sonst außerhalb des Klosters möglich ist,
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09
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damit in allem Gott verherrlicht werde. (1Petr 4,11)
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