51. Kapitel - Mahlzeiten außerhalb des Klosters

02.04. - 02.08. - 02.12. Leseordnung im Jahreslauf
   
01 Wird ein Bruder zu einer Besorgung ausgeschickt und ist zu erwarten, dass er am gleichen Tag ins Kloster zurückkehrt, darf er sich nicht herausnehmen, draußen zu essen, auch wenn ihn jemand sehr dazu drängt,
02 es sei denn, sein Abt habe ihm die Erlaubnis gegeben.
03 Handelt er anders, werde er ausgeschlossen.
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Barmherziger Gott,

durch die Geburt

deines Sohnes

aus der Jungfrau Maria

hast du der Menschheit

das ewige Heil geschenkt.

 

Lass uns immer und überall

die Fürbitte der gnadenvollen

Mutter erfahren,

die uns den Urheber

des Lebens geboren hat,

Jesus Christus,

deinen Sohn,

unseren Herrn und Gott,

der in der Einheit

des Heiligen Geistes

mit dir lebt und herrscht

in alle Ewigkeit. Amen


(Tagesgebet am Hochfest

der Gottesmutter Maria

1. Januar)