46. Kapitel - Die Bußen für andere Verfehlungen

26.03. - 26.07. - 25.11. Leseordnung im Jahreslauf
   
01 Wenn jemand bei irgend einer Arbeit, in der Küche, im Vorratsraum, bei einem Dienst, in der Bäckerei, im Garten, bei der Ausübung eines Handwerks oder sonst irgendwo einen Fehler macht
02 oder etwas zerbricht oder verliert oder irgendwo etwas anderes verschuldet
03 und nicht unverzüglich kommt, um von sich aus vor Abt und Gemeinschaft Buße zu tun und seinen Fehler zu bekennen,
04 sondern wenn sein Fehler durch einen anderen bekannt wird, dann treffe ihn eine schwere Strafe.
05 Handelt es sich aber um eine in der Seele verborgene Sünde, eröffne er sie nur dem Abt oder einem der geistlichen Väter,
06 der es versteht, eigene und fremde Wunden zu heilen, ohne sie aufzudecken und bekannt zu machen.
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Barmherziger Gott,

durch die Geburt

deines Sohnes

aus der Jungfrau Maria

hast du der Menschheit

das ewige Heil geschenkt.

 

Lass uns immer und überall

die Fürbitte der gnadenvollen

Mutter erfahren,

die uns den Urheber

des Lebens geboren hat,

Jesus Christus,

deinen Sohn,

unseren Herrn und Gott,

der in der Einheit

des Heiligen Geistes

mit dir lebt und herrscht

in alle Ewigkeit. Amen


(Tagesgebet am Hochfest

der Gottesmutter Maria

1. Januar)