26.03. - 26.07. - 25.11. / Leseordnung im Jahreslauf
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01
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Wenn jemand bei irgend einer Arbeit, in der Küche, im Vorratsraum, bei
einem Dienst, in der Bäckerei, im Garten, bei der Ausübung eines Handwerks oder sonst irgendwo einen Fehler macht
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02
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oder etwas zerbricht oder verliert oder irgendwo etwas anderes
verschuldet
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03
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und nicht unverzüglich kommt, um von sich aus vor Abt und Gemeinschaft Buße zu tun und seinen Fehler zu bekennen,
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04
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sondern wenn sein Fehler durch einen anderen bekannt wird, dann treffe ihn eine schwere Strafe.
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05
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Handelt es sich aber um eine in der Seele verborgene Sünde, eröffne er sie nur dem Abt oder einem der geistlichen Väter,
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06
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der es versteht, eigene und fremde Wunden zu heilen, ohne sie aufzudecken und bekannt zu machen.
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