44. Kapitel - Die Bußen der Ausgeschlossenen

24.03. - 24.07. - 23.11. Leseordnung im Jahreslauf
   
01 Wer für ein schweres Vergehen vom Oratorium und vom Tisch ausgeschlossen ist, werfe sich am Ende der gottesdienstlichen Feier vor der Tür des Oratoriums zu Boden. Ohne etwas zu sagen, mit dem Gesicht zur Erde
02 soll er dort zu Füßen aller liegen, die aus dem Oratorium kommen.
03 Das tue er solange, bis der Abt entscheidet, dass es genügt.
04 Sobald der Abt ihn rufen lässt und er hereinkommt, werfe er sich dem Abt und dann allen zu Füßen, damit sie für ihn beten.
05 Dann werde er auf Geheiß des Abtes wieder in den Chor aufgenommen, und zwar an dem Platz, den der Abt bestimmt.
06 Doch darf er ohne erneute Erlaubnis des Abtes noch keinen Psalm, keine Lesung oder sonst etwas im Oratorium vortragen.
07 Bei allen Gebetszeiten werfe er sich am Ende des Gottesdienstes an seinem Platz zu Boden.
08 So tue er Buße, bis der Abt ihm befiehlt, diese zu beenden.
09 Wer aber für ein leichtes Vergehen nur vom Tisch ausgeschlossen ist, soll im Oratorium Buße tun, solange der Abt es befiehlt.
10 Das muss er tun, bis der Abt den Segen gibt und sagt: Genug. 
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Barmherziger Gott,

durch die Geburt

deines Sohnes

aus der Jungfrau Maria

hast du der Menschheit

das ewige Heil geschenkt.

 

Lass uns immer und überall

die Fürbitte der gnadenvollen

Mutter erfahren,

die uns den Urheber

des Lebens geboren hat,

Jesus Christus,

deinen Sohn,

unseren Herrn und Gott,

der in der Einheit

des Heiligen Geistes

mit dir lebt und herrscht

in alle Ewigkeit. Amen


(Tagesgebet am Hochfest

der Gottesmutter Maria

1. Januar)