21.03. -21.07. - 20.11. / Leseordnung im Jahreslauf
|
|
|
01
|
Immer müssen sich die Mönche mit Eifer um das Schweigen bemühen, ganz besonders aber während der Stunden der Nacht.
|
02
|
Daher treffen wir eine Regelung für das ganze Jahr, sowohl für Fasttage wie für Tage ohne Fasten.
|
03
|
An Tagen mit Mittag und Abendessen gilt: Sobald man vom Abendessen aufgestanden ist, setzen sich alle zusammen. Dann lese einer die "Unterredungen", die "Lebensbeschreibungen der
Väter" oder sonst etwas vor, das die Hörer erbaut,
|
04
|
nicht aber den Heptateuch oder die Bücher der Könige, denn für weniger gefestigte Brüder ist es nicht gut, wenn sie zur Abendstunde diese Schriften hören; zu anderer Zeit soll man sie
lesen.
|
05
|
An Fasttagen gilt: Nach der Feier der Vesper und einer kurzen Pause begibt man sich, wie schon gesagt, zur Lesung der "Unterredungen".
|
06
|
Man lese vier oder fünf Blätter, soviel die Zeit eben erlaubt.
|
07
|
So können während dieser Lesung alle zusammenkommen, auch wenn sie noch mit zugewiesenen Arbeiten beschäftigt waren.
|
08
|
Sind alle versammelt, halten sie die Komplet. Wenn sie dann aus der Komplet kommen, gebe es für keinen mehr die Erlaubnis, irgend etwas zu reden.
|
09
|
Findet sich einer der diese Regel des Schweigens übertritt, werde er schwer bestraft,
|
10
|
ausgenommen, das Reden sei wegen der Gäste nötig, oder der Abt gebe jemandem einen Auftrag.
|
11
|
Aber auch dann geschehe es mit großem Ernst und vornehmer Zurückhaltung.
|