I. Natur und Mitglieder der Föderation

 

I. Natur und Mitglieder der Föderation

  1. Die Föderation der bayerischen Benediktinerinnenabteien ist eine kollegiale juristische Person, die nach den vorliegenden Statuten geleitet wird und am 7. Juli 1986 vom Apostolischen Stuhl kanonisch errichtet wurde.
    Die Föderation steht unter dem Patronat der Gottesmutter Maria (Fest 1. Januar).

  2. Der Föderation gehören folgende Benediktinerinnenklöster an:

    a) Abtei Nonnberg in Salzburg
    Kirche: Mariä Aufnahme in den Himmel
    Hauptpatronin: Hl. Erentrudis
    Der hl. Rupert, der Begründer des Bistums Salzburg, erbaute um 714 das Kloster Nonnberg und weihte es der Gottesmutter. Als erste Vorsteherin setzte er seine Nichte Erentrudis ein, die bereits im 8. Jahrhundert als Heilge verehrt und 1624 zur Landesmutter ernannt wurde. Das Kloster besteht seit seiner Gründung ohne Unterbrechung bis heute.

    b) Abtei Frauenwörth im Chiemsee
    zur Allerseligsten Jungfrau Maria in Frauenchiemsee,
    Erzdiözese München und Freising
    Die Abtei Frauenwörth im Chiemsee wurde der Überlieferung nach um 772 von Bayernherzog Tassilo III. gegründet. 782 weihte Bischof Virgil von Salzburg die Abteikirche.
    Die erste namentlich bekannte Äbtissin war die Sel. Irmengard (+16.7.866), eine Tochter von König Ludwigs des Deutschen. Ihre Reliquien befinden sich im Münster von Frauenwörth. Das damals zum Erzbistum Salzburg gehörende Kloster wurde im Jahre 1803 säkularisiert, jedoch noch zu Lebzeiten der letzten darin verbliebenen Nonnen 1837 von König Ludwig I. von Bayern in Form eines Priorates wiedererrichtet und dazu verpflichtet, Schul- und Erziehungstätigkeit auszuüben. Am 1. März 1901 wurde Frauenwörth wieder zur Abtei erhoben.

    c) Abtei zur hl. Walburga in Eichstätt
    Diözese Eichstätt
    Die Abtei St. Walburg wurde im Jahre 1033 durch den Eichstätter Bischof Heribert mit Hilfe des Edlen Luitiger (Leodegar) als Benediktinerinnenkloster am Grab der hl. Walburga, der Schwester des ersten Bischofs von Eichstätt, des hl. Willibald, errichtet. Nach der Säkularisation des Fürstbistums Eichstätt hob die Bayerische Regierung 1806 auch die Abtei St. Walburg auf, wies die Nonnen jedoch nicht aus dem Kloster. Noch zu Lebzeiten von 13 Mitgliedern des Konvents von St. Walburg ermöglichte König Ludwig I. von Bayern im Jahre 1835 den Fortbestand des Klosters als Prio rat mit der Verpflichtung, künftig die Schul- und Erziehungstätigkeit an den Mädchenschulen der Stadt Eichstätt zu übernehmen. Auf Anregung König Ludwigs III. wurde das Priorat St. Walburg am 7. Februar 1914 wieder zur Abtei erhoben.

    d) Abtei zur hl. Gertrud in Tettenweis
    Diözese Passau
    Das Kloster der hl. Gertrud der Großen in Tettenweis wurde am 19. Oktober 1899 von Priorin M. Cäcilia Trischberger OSB, Frauenwörth, und Bischof Michael Rampf, Passau, als unabhängiges Priorat gegründet. Am 19. Dezember 1924 wurde das Priorat von Papst Pius XI. im 3. Jahr seines Pontifikats zur Abtei erhoben.

    e) Abtei Maria Frieden vom Eucharistischen König in Kirchschletten
    Erzdiözese Bamberg
    1953 erhielt Mutter Äbtissin Edeltraud Danner OSB, Gründerin der Abtei Immaculate Heart of Mary in Vigan, Philippinen, von der Heiligen Kongregation der Religiosen die Genehmigung, in der Erzdiözese Bamberg, in Kirchschletten, das Priorat Maria Frieden zu errichten. Am 5. Mai 1973 wurde das Priorat zur Abtei erhoben.
    Die eucharistische Anbetung gehört in besonderer Weise zum geistlichen Auftrag der Abtei.
    Ohne die monastischen Pflichten zu vernachlässigen, widmen sich die Nonnen auch einem von Zeit und Ort bedingten Apostolat.

    f) Abbey of Saint Walburga in Virginia Dale, Colorado/USA
    Erzdiözese Denver
    Die Neugründung wurde im Jahr 1935 unter Äbtissin M. Benedicta von Spiegel (+ 17.2.1950) in Boulder (Colorado) begonnen. Äbtissin M. Augustina Weihermüller erlangte für die Neugründung mit Dekret vom 28. Februar 1951 die Erhebung in den Status eines abhängigen Priorats mit dem Recht der Noviziatsführung. Am 21. November 1986 wurde das Priorat St. Walburga durch Äbtissin M. Franziska Kloos zum unabhängigen Konventualpriorat erklärt und am 7. März 1989 zur Abtei erhoben. Am 9. August 1997 übersiedelte der Konvent nach Virginia Dale, Colorado.

    g) Priory of Saint Emma, Greensburg, Pennsylvania/USA
    Diözese Greensburg
    Auf Bitten des Erzabtes der Erzabtei St. Vincent in Latrobe, Pennsylvania/USA, wurden in den Jahren 1931-39 vierzig Schwestern von der Abtei St. Walburg unter Leitung von Mother Leonarda Fritz OSB in die Erzabtei St. Vincent ausgesandt, um dort die Betreuung von Küche und Speisesälen des Klosters, des Kollegs und Seminars zu übernehmen.
    Wegen der politischen Lage in der deutschen Heimat erwarben die Schwestern im Jahr 1943 ein Anwesen in der Nähe von Greensburg, PA, für alternde Mitschwestern, welches später zum Kloster St. Emma mit Exerzitienhaus ausgebaut wurde. Im Mai 1987 beendeten die Schwestern ihren Dienst in der der Erzabtei St. Vincent und siedelten nach St. Emma über.
    Mit Dekret vom 27. April 1953 erlangte St. Emma den Status eines abhängigen Priorates mit dem Recht der Errichtung eines Noviziates. Am 1. Januar 2010 wurde St. Emma zum unabhängigen Konventualpriorat erhoben und per Dekret des Apostolischen Stuhles vom 8. Mai 2009 unter der Jurisdiktion des Erzabtes der Erzabtei St. Vincent, Latrobe, PA, gestellt.

  3. Ein rechtlich selbständiges Benediktinerinnenkloster, das der Föderation beizutreten wünscht, richtet sein Gesuch und das Föderationskapitel, vorausgesetzt, das Konventkapitel des betreffenden Klosters hat sich mit Zweidrittelmehrheit dafür entschieden. Findet der Antrag die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Föderationskapitels, wird er an den Apostolischen Stuhl weitergeleitet.

  4. Will ein Kloster aus der Föderation ausscheiden, ist für den Antrag an den Apostolischen Stuhl die Zustimmung von zwei Dritteln des entsprechenden Konventkapitels erforderlich. Dem Antrag ist eine Stellungnahme des Föderationskapitels beizufügen.

  5. Die Föderation wahrt die volle rechtliche Autonomie der ihr angeschlossenen Klöster, die von Äbtissinnen oder Konventualpriorinnen als Höheren Ordensoberinnen geleitet werden. Eigentum und Verwaltung der Vermögenswerte sind ausschließlich Angelegenheit der einzelnen Mitgliedsklöster. Nach Vorschrift des allgemeinen Rechtes bleiben die Klöster auch der Aufsicht des jeweiligen Diözesanbischofs anvertraut (can. 615).

  6. Die Klöster der Föderation sind Mitglieder der Benediktinischen Konföderation.
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Barmherziger Gott,

durch die Geburt

deines Sohnes

aus der Jungfrau Maria

hast du der Menschheit

das ewige Heil geschenkt.

 

Lass uns immer und überall

die Fürbitte der gnadenvollen

Mutter erfahren,

die uns den Urheber

des Lebens geboren hat,

Jesus Christus,

deinen Sohn,

unseren Herrn und Gott,

der in der Einheit

des Heiligen Geistes

mit dir lebt und herrscht

in alle Ewigkeit. Amen


(Tagesgebet am Hochfest

der Gottesmutter Maria

1. Januar)